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Leistungen

Wettbewerbsrecht

Antimonopoly

Fairer Wettbewerb ist eines der Grundprinzipien der Marktwirtschaft. In diesem Zusammenhang richtet das russische Recht verstärkt seine Aufmerksamkeit auf das Entgegenwirken den Wettbewerbsbeschränkungen - Kartelle, vertikale und horizontale Vereinbarungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie Fusionskontrolle (bei M&A-Geschäften, Erwerb von Geschäftsanteilen, Gründung von Joint Ventures). Wettbewerbsrecht regelt auch Verhältnisse zwischen den Großlieferanten und ihren Geschäftspartnern, sowie zwischen den Handelsnetzen und ihren Lieferanten. Aus diesem Grunde ist es für das Management und die Betriebsinhaber wichtig, über die Bestimmungen des russischen Wettbewerbsrechts informiert zu sein, wenn sie über M&A-Geschäfte beschließen und Beziehungen zu den Geschäftspartnern aufbauen.

Wir beraten unsere Mandanten gerne über folgende Fragen des russischen Wettbewerbsrechts:

  • - Unlauterer Wettbewerb;
  • - Kartelle, vertikale und horizontale Vereinbarungen;
  • - Marktbeherrschende Stellung und Marktkonzentration (Fusionen, Konzerne);
  • - Einhaltung des russischen Wettbewerbsrechts bei M&A-Geschäften, gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen und beim Erwerb von Gesellschaftsvermögen;
  • - Feststellung von Personengruppen (Holdings);
  • - Versteigerungs- und Auktionsregelungen:
  • - antimopolisitische Regelungen zur Handelstätigkeit
  • - Haftung bei Verstößen gegen das russische Wettbewerbsrecht.
 
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