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Leistungen

Rechtsberatung in Deutschland

BRD

Wir arbeiten eng mit einer Reihe deutscher Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Das gibt uns die Möglichkeit, unsere Mandanten bei ihren Immobiliengeschäften sowie bei Migrationsangelegenheiten zu beraten. In jeder unserer Partnerkanzleien arbeiten russischsprachige Rechtsanwälte. Dank der Zusammenarbeit mit ihnen sind wir in der Lage in Deutschland auf gewohnt hohem Niveau Rechtsberatung auf Russisch anzubieten. Die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Partnern garantiert Zuverlässigkeit und eine hohe Qualität derer Leistungen.

Wir bieten unsere Beratungstätigkeit russischen Unternehmen an, die interessiert sind, ihre Geschäfte auf den europäischen Markt auszuweiten oder Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen aufzunehmen. Unter anderem unterstützen wir russische Unternehmen in folgenden Angelegenheiten unter Anwendung des deutschen Rechts:

  • - Eintragung von Gesellschaften in allen Gesellschaftsformen (GmbH, AG, OHG, usw.) sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten der russischen Unternehmen in das deutsche Handelsregister;
  • - Gründung von Joint Ventures mit deutschen Partnern;
  • - Unternehmenskauf in Deutschland sowie Erwerb von Aktien und Geschäftsanteilen;
  • - Vertragsverhandlungen, -gestaltung, Abschluss, Durchsetzung und Beendigung aller Vertragsarten nach deutschem Recht (Import- und Exportverträgen, Leistungsverträgen usw.);
  • - Erwerb und Vermietung von Geschäftsimmobilien (Büroräume, Lager und Grundstücke);
  • - Prozessführung vor deutschen Gerichten in allen Instanzen;
  • - Zwangsvollstreckung von ausländischen Titeln in Deutschland.

In Zusammenarbeit mit deutschen Partnern beraten wir unsere Mandanten auch bei folgenden Rechtsfragen:

  • - Erwerb von Wohnungen, Häusern und Grundstücken in Deutschland;
  • - Migrationsangelegenheiten bei Geschäftserwerb in Deutschland (Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen nach Erwerb von Immobilien oder Unternehmen);
  • - Familienzusammenführung;
  • - Beantragung von Arbeitserlaubnissen;
  • - Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit (aufgrund von Geburt, langjährigen Aufenthalts usw.).
 
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