Ab 01.07.2017 erhöhen Bußgelde für die Verletzungen von Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien
Um die Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien zu beachten, haben die Unternehmen:
- wenn notwendig, bei Roskomnadsor anzumelden;
- die Prinzipien zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien nachzufolgen;
- Zustimmung zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien von natürlichen Personen zu erhalten;
- interne Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien veröffentlichen;
- notwendige Maßnahmen zur Schutz der personalbezogenen Dateien zu treffen.
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