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Neuigkeiten

    Ab 08.07.2018 treten neue Regelungen zur Anmeldung von ausländischen Staatsagehörigen in Kraft

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    Ab 01.07.2017 erhöhen Bußgelde für die Verletzungen von Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien

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    Ab 01.01.2015 neue Regelungen zur Akkreditierung von Filialen und Repräsentanzen der ausländischen Unternehmen anwendbar

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Ab 01.07.2017 erhöhen Bußgelde für die Verletzungen von Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien

Um die Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien zu beachten, haben die Unternehmen:

- wenn notwendig, bei Roskomnadsor anzumelden;

- die Prinzipien zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien nachzufolgen;

- Zustimmung zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien von natürlichen Personen zu erhalten;

- interne Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateien veröffentlichen;

- notwendige Maßnahmen zur Schutz der personalbezogenen Dateien zu treffen.

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