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Neuigkeiten
 Ab 08.07.2018 treten neue Regelungen zur Anmeldung von ausländischen Staatsagehörigen in Kraftmehr...
 Ab 01.07.2017 erhöhen Bußgelde für die Verletzungen von Regelungen zur Bearbeitung der personalbezogenen Dateienmehr...
 Ab 01.01.2015 neue Regelungen zur Akkreditierung von Filialen und Repräsentanzen der ausländischen Unternehmen anwendbarmehr...
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Ab 01.01.2015 neue Regelungen zur Akkreditierung von Filialen und Repräsentanzen der ausländischen Unternehmen anwendbar
Die schon akkreditierten Filiale und Repräsentanzen müssen ihre Akkreditierung bei dem Föderalen Steuerdienst bis zum 01.04.2015 bestätigen. Die Akkreditierung der Filiale und Repräsentanzen, die diese Forderung bis zu diesem Datum nicht nachkommen, erlöscht und ihre Akkreditierungsunterlagen werden nicht mehr gültig.
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