Zollrecht
Die allmähliche Globalisierung führte dazu, dass immer mehr Unternehmen ihre Produktion ohne Vermittler exportieren und direkt Rohmateriale und fertige Waren bei ausländischen Herstellern einkaufen. Die Gründung der Zollbünde in der Europäischen Union sowie zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland schaffte die Zollgrenzen ab, vereinfachte und unifizierte Zollformalitäten. Alle diese Änderungen ergeben zusätzliche Möglichkeiten für die Hersteller. Zugleich haben sowohl die Hersteller als auch die Lieferanten spezielle Anforderungen an die bestimmten Arten von exportierten und importierten Waren sowie Zolltarife ständig zu beachten.
Wir beraten unseren Mandanten über folgende Aspekte des russischen Zollrechts:
- - Zollregime in Exports- und Importsgeschäften;
- - Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus;
- - Zollabfertigung.
Außerdem arbeiten wir mit einer der führenden Gesellschaften zusammen, die sich in Zollabfertigung im Seehafen Sankt Peterburg spezialisiert. Dadurch beraten wir unsere Mandanten nicht nur über Zollrecht, sowie unterstützen sie bei der Zollabfertigung von exportierten und importierten Waren.
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